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Rettungs- und Bergungskosten

Wir ersetzen bis zur Höhe des im Versicherungsschein festgelegten Betrages - sofern kein anderer Ersatzpflichtiger eintritt - die entstandenen Kosten für

  • Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten (gemäß üblichen Gebühren).
  • Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und angeordnet.
  • Mehraufwand bei Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren
  • Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall.
  • Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person.
  • Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.

 

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Was ist eigentlich...?
Rettungs- und Bergungskosten
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Unfall-Rente
Übergangsleistung
Verdoppelung
Verdreifachung
Verletzungsgeld
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