Bei einer Heirat wird der Ehepartner bis zu 3 Monaten, bei einer Geburt der Säugling bis zu 6 Monaten automatisch mitversichert. Wird uns das ,,schöne Ereignis'' innerhalb dieser Zeiten gemeldet, verlängert sich die Frist sogar um weitere 3 Monate beim Ehepartner und 6 Monate beim Säugling.
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