Verbleibt nach einem Unfall eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, so spricht man von Invalidität.
Es entsteht ein Anspruch auf eine Invaliditätsleistung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der nachstehenden sogenannten ,,Gliedertaxe''. Als feste Invaliditätsgrade gelten bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit
- im Schultergelenk - bis oberhalb des Ellenbogengelenks - bis unterhalb des Ellenbogengelenks
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