Erfordern die Unfallverletzungen nach Abschluss der Heilbehandlung eine kosmetische Operation, dann übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten für Arzthonorare und sonstige Kosten der kosmetischen Operation, sowie die Kosten der Unterbringung und Verpflegung in der Klinik. Unter diesen Versicherungsschutz fallen auch Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind.
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