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Rooming-in-Leistung

Diese Leistungsart ist ein fester Bestandteil des Krankenhaus-Tagegeldes bei der Versicherung von Kindern über die Unfallversicherung Kaiser-Unfallschutz familie oder Kaiser-Unfallschutz garantie .


Wenn das versicherte Kind vor Vollendung des 6. Lebensjahres einen Unfall erleidet und eine stationäre Behandlung erforderlich wird, so wird hier i. d. R. ein Elternteil zur Betreuung mit in das Krankenhaus gehen (Rooming-in). In diesem Fall würde aus dem Vertrag nicht nur Krankenhaus-Tagegeld für das versicherte Kind, sondern in gleicher Höhe auch für die Mutter bzw. den Vater gezahlt. Die Leistung erfolgt für die Anzahl von Tagen, die die Mutter bzw. der Vater mit dem Kind als betreuende Person im Krankenhaus verweilt. Die Leistung ist insgesamt auf 100 Tage begrenzt.


 

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