Sofern aufgrund eines Unfalls eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit vorliegt, zahlen wir für die Dauer der ärztlichen Behandlung das Tagegeld. Es wird nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit abgestuft. Die Bemessung des Beeinträchtigungsgrades richtet sich nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung, die Sie ausüben.
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