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Übergangsleistung 

Sollten Sie noch sechs Wochen nach einem Unfall arbeitsunfähig sein, endet in der Regel die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers.
Die Übergangsleistung hilft, finanzielle Lücken zu schließen, die beispielsweise durch das geringere „Krankengeld“ der Krankenkassen entstehen. Ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach 3 Monaten unfallbedingt zu 100% beeinträchtigt, werden 50% der vereinbarten Übergangsleistung ausgezahlt. Die verbleibenden 50% gibt es 6 Monate nach dem Unfall, wenn zu diesem Zeitpunkt noch eine Invalidität von mindestens 50% besteht. Sollte 3 Monate nach dem Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nicht zu 100% beeinträchtigt sein, aber nach 6 Monaten unfallbedingt eine Invalidität von mindestens 50% bestehen, wird die gesamte Übergangsleistung 6 Monate nach dem Unfall ausgezahlt.

 

 

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