Bei Verletzungen nach einem Unfall: Zahlung eines Verletzungsgeldes für bestimmte Verletzungen (z. B. Bänderriss, Schienbeinbruch) in Höhe von bis zu 2.500 EUR.
Beispiel für Verletzungsgeld
Nasenbeinbruch
750 EUR
Bänderriss
250 EUR
Muskelriss
Schienbeinbruch
1.250 EUR
Beckenbruch
2.500 EUR
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