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Zuschuss bei Krankenhausaufenthalten
(nur für Kaiser-Unfallschutz vital und
Kaiser-Unfallschutz garantie für Senioren)

Für jeden Kalendertag, an dem ein Anspruch auf das Krankenhaus-Tagegeld besteht, zahlen wir einen Betrag entsprechend der jeweils geltenden Selbstbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Dauer der Zahlung richtet sich ebenfalls nach der gesetzlichen Krankenversicherung. 

 

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